am 15. Juli 2016 (bis zum 1. November 2016) bereits tatsächlich einige Zeit vorher dort gelebt habe. Zudem befänden sich in dieser Liegenschaft einige "Stromfresser" (…-Anlage, zwei Tiefkühltruhen, drei Kühlschränke und ein Weinschrank), die zur Vermeidung von Schäden auch nach dem Wegzug der Rekurrenten liefen und zu einem hohen Basisstromverbrauch auch ohne tatsächliche Nutzung führten. Dem ist entgegenzuhalten, dass von den Rekurrenten keine Nachweise erbracht wurden, wonach ihre Tochter bereits vor ihrer Anmeldung am 15. Juli 2016 in der Liegenschaft gewohnt hätte. Weiter ist - 16 -