8.4.2. Der Stromverbrauch der Liegenschaft an der J-Strasse in Q._____ betrug im Jahr 2015 total 5'080 kWh und im Jahr 2016 total 4'778 kWh. Folglich war der Stromverbrauch in beiden Jahren etwa gleich hoch. Aus dieser Tatsache lässt sich ableiten, dass in beiden Jahren eine nahezu identische Nutzung der Liegenschaft stattgefunden hat. Die Rekurrenten begründen den gleich hohen Stromverbrauch im Jahr 2016 damit, dass ihre Tochter vor ihrer Anmeldung an der J-Strasse in Q._____ am 15. Juli 2016 (bis zum 1. November 2016) bereits tatsächlich einige Zeit vorher dort gelebt habe.