Der Stromverbrauch sei grundsätzlich ein adäquates Mittel, um die Intensität des Aufenthaltes zu eruieren. Der Stromverbrauch im ersten und zweiten Halbjahr 2016 sei höher als derjenige im zweiten Halbjahr 2015, in welchem die Rekurrenten noch in Q._____ ihren Wohnsitz gehabt hätten. Dies deute darauf hin, dass die Rekurrenten die Liegenschaft in Q._____ auch nach ihrem Wegzug nach R._____ regelmässig benutzt hätten.