8.3. 8.3.1. Die Rekurrenten sind seit dem 1. Januar 2016 bei der G._____ AG mit Sitz in Q._____ angestellt. Davor sei der Rekurrent nur als Verwaltungsratspräsident der H._____ AG und deren zwei Tochtergesellschaften G._____ und D._____ AG tätig gewesen. Die Rekurrentin war zuvor bei der D._____ AG angestellt. Als Verwaltungsratspräsident der H._____ AG und deren zwei Tochtergesellschaften sei der Rekurrent viel unterwegs und praktisch kaum im Büro gewesen. Der Arbeitsplatz der Rekurrentin dagegen war unbestrittenermassen schon seit jeher – also insbesondere auch 2015 – in Q._____.