Stromverbrauch im Jahre 2018, als die Liegenschaft aufgrund den Hochwasserschäden von 2017 unbenutzbar gewesen sei und dennoch einen relativ hohen Stromverbrauch ausgewiesen habe. Weiter sei zu beachten, dass die Tochter der Rekurrenten bereits vor ihrer Anmeldung in Q._____ am 15. Juli 2016 in dieser Liegenschaft gewohnt habe. Zudem entspreche der Stromverbrauch der Liegenschaft in R._____ in etwa dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Zweipersonenhaushaltes. 8. 8.1. Nachfolgend sind die wesentlichen Faktoren, welche für die Festlegung des Hauptsteuerdomizils der Rekurrenten für die Steuerperiode 2015 massgebend sind, darzulegen.