Angesichts der Tatsache, dass das Steueramt Q._____ vorgängig eine ausführliche Prüfung durchgeführt habe, sei die Frage, an welchem Ort ab dem Jahr 2015 die unbeschränkte Steuerpflicht bestanden habe, mit diesem Schreiben, bei welchem es sich offensichtlich materiell und formell um eine Verfügung handle, rechtskräftig entschieden worden. Damit hätten die Rekurrenten auch keine Veranlassung gehabt, systematisch Belege zu sammeln, um den neuen Lebensmittelpunkt in R._____ ab Dezember 2015 zu belegen. Es gehe daher nicht an, dass das Steueramt viel später – erst im Januar 2018 – wieder die rechtskräftig entschiedene Frage der unbeschränkten Steuerpflicht aufnehme.