Nachdem das Steueramt Q._____ detaillierte Abklärungen gemacht habe, habe das Schreiben vom 17. März 2016 sowie das E-Mail vom 17. März 2016 von E._____ (Steueramtsvorsteher Gemeindesteueramt Q._____) bestätigt, dass infolge des Wegzuges in einen anderen Kanton die primäre Steuerpflicht – vorbehältlich einer möglichen sekundären Steuerpflicht in Q._____ – für das gesamte Kalenderjahr 2015 auf die neue Wohnsitzgemeinde (R._____) übergegangen und die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 deshalb aufgehoben worden sei. Angesichts der Tatsache, dass das Steueramt Q.___