Trotz des Umzuges nach R._____ sei der Arbeitsort beider Rekurrenten ab dem 1. Januar 2016 bis 2017 in Q._____ gewesen. Mehrheitlich habe eine tägliche gemeinsame Rückkehr nach R._____ stattgefunden. Bei spätem Arbeitsschluss oder wegen Sitzungen frühmorgens sei gelegentlich (1 bis 2 Tage pro Woche) der Schlafraum in der Liegenschaft in Q._____ benutzt worden. Der Rekurrent sei als Verwaltungsratspräsident mehrerer Gesellschaften viel unterwegs und daher kaum je im Büro in Q._____ oder im Homeoffice anzutreffen.