7. 7.1. Die Steuerkommission Q._____ hält an der unbeschränkten Steuerpflicht für das Steuerjahr 2015 in Q._____ fest. Zu Q._____ bestünden in familiärer und beruflicher Hinsicht Anknüpfungspunkte, hätten doch beide Kinder der Rekurrenten ihren Wohnsitz in Q._____. Weiter seien die Rekurrenten sowie ihre Kinder in Q._____ wirtschaftlich tätig.