3.3. Die Rekurrenten machen geltend, dass das Gemeindesteueramt Q._____ bzw. die Steuerkommission Q._____ den Tatbestand des Amtsmissbrauches nach Art. 312 StGB erfüllt hätten. Die strafbaren Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten liessen sich leicht aufgrund des Schreibens des Q._____ Steueramtsvorstehers vom 15. Februar 2016 aufzeigen. -6-