2.3. Ausser, dass die Rekurrenten die Feststellung der Nichtigkeit in der Replik beantragt haben, sind keine weiteren konkreteren Begründungen oder Erläuterungen zu den Nichtigkeitsgründen bzw. zu einem spezifischen Nichtigkeitsgrund gemacht worden. Die Veranlagungsverfügung durch die Steuerkommission Q._____ wurde in Beachtung der funktionellen oder der sachlichen Zuständigkeit erlassen. Weiter ist im vorinstanzlichen Verfahren auch kein schwerwiegender Verfahrensfehler erkennbar. Folglich ist die Nichtigkeit der Veranlagungsverfügung 2015 zu verneinen. Der Antrag auf -5-