"1. Gestützt auf die Fakten, die im Anschluss an die Rekurse vom 14.09.2021 offenkundig geworden sind und nachfolgend ausführlich dokumentiert werden, wird das Spezialverwaltungsgericht höflichst gebeten, die Nichtigkeit der Veranlagungsverfügungen 2015 und 2016 festzustellen und Ihren Anzeigepflichten gemäss Art. 48 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung nachzukommen.