"Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere: (…) d. Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch, wie Kochherden, Backöfen, Kühlschränken, Tiefkühlern, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Beleuchtungsanlagen usw., die im Gebäudewert eingeschlossen sind." 3.3.2. Nach Auffassung der Vertreterin der Rekurrenten handelt es sich um Kosten für den Ersatz von Beleuchtungsanlagen mit grossem Stromverbrauch gemäss Art. 1 lit. d der genannten Verordnung durch solche mit deutlich tieferem Energieverbrauch (vgl. Einsprache).