Entgegen den Ausführungen im Einspracheentscheid beträgt die versicherungstechnische Altersentwertung für die Gebäude Nr. eee nicht 66 %, sondern 50 %. Sodann erfolgt die Versicherung zum Neuwert, wenn die Entwertung des Gebäudes nicht mehr als 35 % beträgt, andernfalls zum Zeitwert. Zum Abbruch bestimmte Gebäude sind zum Abbruchwert versichert - 19 -