6.3.6. Die Vorinstanz macht im Einspracheentscheid weiter geltend, dass die versicherungstechnische Altersentwertung gemäss Daten der Aargauischen Gebäudeversicherung für die abgebrochenen Nebengebäude und den Schuppen bei 66 % und für das auf dem Restgrundstück Nr. aaa verbliebene Einfamilienhaus sogar bei 70 % liegen würde. Dies lasse den Schluss zu, dass es sich generell um abbruchreife Objekte und / oder Gebäude mit untergeordneter Bedeutung handle. Gemäss Daten der Aargauischen Gebäudeversicherung (Schätzung vom 15. April 2016) ergeben sich für die Gebäudenummer ccc folgende Werte: