Das von den Rekurrenten verkaufte Land liege in der Kernzone der Gemeinde Q. und gehöre mit Sicherheit in die oberste Preisklasse. Es sei somit nachgewiesen, dass sämtliche Gebäude, vom finanziellen Standpunkt her betrachtet, von untergeordneter Bedeutung seien und daher im engeren Sinne nur der Landwert bezahlt worden sei. - 18 -