Bis zu seinem Tod versteuerte A. für die selbstgenutzte Liegenschaft an der X-Strasse 13 in Q. einen Eigenmietwert (vgl. Steuererklärung 2012; Rekurs). Gemäss den Rekurrenten sei die uneingeschränkte Nutzung aller Gebäude bis zum Verkauf der Liegenschaft gegeben gewesen. Diese seien ununterbrochen genutzt, unterhalten sowie mit Elektrizität versorgt worden und hätten eine makellose Bedachung aufgewiesen (vgl. Einsprache). - 17 -