6.3. 6.3.1. Die fraglichen Gebäude Nr. ddd (Scheune und Scheunenanbau) und Nr. eee (Schopf, Anbau Garage) wurden zwischenzeitlich abgebrochen. Eine Expertise betreffend den bautechnischen Zustand und / oder ein gerichtlicher Augenschein sind folglich nicht mehr möglich. Soweit ersichtlich hat auch die Vorinstanz weder eine Begutachtung dieser Gebäude vorgenommen noch ein Gutachten erstellen lassen. Diese allfälligen (nachträglichen) Beweisschwierigkeiten ändern indes nichts daran, dass grundsätzlich der volle Beweis für das Vorliegen von Abbruchobjekten erbracht werden muss.