öffnen. Anzufügen ist, dass das Steuerrekursgericht (heute: Spezialverwaltungsgericht) in seinem Urteil vom 26. August 2004 [RV.2004.50218]) anders entschied und die Steuerkommission anwies, jedem Mitglied der Erbengemeinschaft eine separate Veranlagungsverfügung für seinen Anteil zu eröffnen. Letzteres Vorgehen verunmöglicht oder erschwert zumindest, dass die gesamte Steuer im Sinne der gesetzlich vorgesehenen Solidarität (§ 102 Abs. 2 Satz 2 StG) gegenüber allen Gesamteigentümern durchsetzbar ist.