2. Mit Verfügung vom 20. September 2019 veranlagte die Steuerkommission Q. die Erben von A. für einen im Jahr 2017 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 461'570.00 bei einer Besitzesdauer von 57 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 23'078.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 680'000.00 und Anlagekosten von CHF 218'430.00 zugrunde. 3. Gegen die Verfügung vom 20. September 2019 (Versand gleichentags) erhoben C. und L. namens der Erben von A. mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 Einsprache und stellten folgenden Antrag: