4. 4.1. Den Rekurrenten ist insofern zuzustimmen, dass, sofern im öffentlich beurkundeten Kaufpreis von CHF 573'635.00 ein Anteil am Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümergemeinschaft als nichtliegenschaftlicher Wert inbegriffen ist, sich dies erlös- bzw. grundstückgewinnmindernd auswirkt. -7-