"Alle Rechte der Verkäuferschaft am Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümergemeinschaft und der Miteigentümergemeinschaft werden der Käuferschaft übertragen. Der Erneuerungsfonds ist im Kaufpreis inbegriffen." 2.2. Mit Verfügung vom 21. Februar 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. die Rekurrenten für einen im Jahr 2015 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 0.00 bei einer Besitzesdauer von 5 Jahren und einem Steuersatz von 32 %. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 573'635.00, ein Erwerbspreis von CHF 510'835.00, Aufwendungen von CHF 2'327.00 und ein Grundstückgewinn von -5-