5.3. Die Ausrichtung einer Parteikostenentschädigung (§ 189 Abs. 2 StG) fällt unter diesen Umständen ausser Betracht (SGE vom 20. Januar 2022 [3-RV.2020.153]). - 10 - Das Gericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird auf die Besteuerung des Eigenmietwertes von CHF 1'083.00 verzichtet. 2. Die Angelegenheit wird betreffend die neu geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 70'000.00 an die Steuerkommission Q. zurückgewiesen.