6.4. Die Kostennote des Vertreters basiert auf einem Streitwert von CHF 49'487.00 (vgl. Kostennote vom 26. Oktober 2022). Dabei handelt es sich um den steuerbaren Grundstückgewinn. Den Streitwert bildet jedoch die Grundstückgewinnsteuer von CHF 15'835.00. Bei diesem Streitwert, einer mittleren Bedeutung des Falles, einem mittleren Schwierigkeitsgrad und einem mittleren Aufwand wird die Entschädigung auf CHF 3'500.00 (inkl. 7.7 MWSt und Auslagen) festgesetzt (§ 8a Abs. 1 lit. a Ziff. 1 und Abs. 2 AnwT sowie § 8c Abs. 1 AnwT). - 14 - Das Gericht erkennt: