4.12. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Rekurrent hinsichtlich der Parzelle ccc seit deren Erwerb im Jahr 2011 als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler gilt. Aufgrund dieser Qualifikation stellt die Parzelle ccc seit dem Jahr 2011 Geschäftsvermögen des Rekurrenten dar. - 13 - 4.13. Stellt die Parzelle ccc seit dem Erwerb im Jahr 2011 Geschäftsvermögen dar, fehlt es an deren Überführung vom Privatvermögen in das Geschäftsvermögen des Rekurrenten im Sinne von § 96 Abs. 2 lit. b StG. 5. In Gutheissung des Rekurses sind somit der Einspracheentscheid vom 26. Mai 2021 und die Verfügung vom 18. November 2020 aufzuheben.