4.11.3. Vorliegend hat der Rekurrent die Parzelle ccc an seinem primären Steuerdomizil über Jahre hinweg als Privatliegenschaft deklariert und wurde auch entsprechend veranlagt. Der Vertreter führt diesbezüglich allerdings zutreffend aus, dass es für die Steuererklärung und die Festlegung von Einkommens- und Vermögenssteuern am Wohnsitz keine Rolle gespielt habe, ob diese Liegenschaft als Privat- oder Geschäftsvermögen gekennzeichnet gewesen sei, da die Liegenschaft vom Erwerb bis zum Verkauf ohnehin mit dem Vermögenssteuerwert einzusetzen gewesen sei.