4.11. 4.11.1. Die Vorinstanz bringt weiter vor, dass sich der Rekurrent widersprüchlich verhalten habe und ein widersprüchliches Verhalten keinen Rechtsschutz finden dürfe. Der Rekurrent habe die Liegenschaft ccc seit dem Erwerb 2011 als Privatliegenschaft in den Steuererklärungen 2011 und Folgejahre deklariert und sich nie gegen die Veranlagung als Privatliegenschaft gewehrt oder kritisch nachgefragt.