Der Rekurrent hat in den Jahren 1992 bis 1994 auf dem Grundstück Grundbuch S. Nr. hhh, Plan iii, Parzelle jjj (im Folgenden: 'Parzelle jjj') eine Überbauung mit fünf Reiheneinfamilienhäusern erstellt und die Parzelle jjj anschliessend in die Parzellen kkk bis mmm unterteilt (Grundbuchmeldung vom tt.mm. 1994). Die Parzellen kkk und lll hat er bereits im Jahre 1994 verkauft. Dies legt den Schluss nahe, dass der Rekurrent die Parzelle jjj gekauft hat, um seinem Unternehmen Arbeit zu verschaffen und um die auf der Parzelle jjj erstellten Reiheneinfamilienhäuser gewinnbringend zu verkaufen.