4.6. Das Steuerrekursgericht (heute: Spezialverwaltungsgericht) führt in seinem Urteil vom 25. Februar 2010 (3-RV.2008.54) aus, für die Qualifikation als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler sei entscheidend, dass der Erwerb ursprünglich in der Absicht, das Grundstück zu überbauen, erfolgt sei, auch wenn die Überbauung aus unbekannten Gründen in der Folge nicht realisiert worden sei und das Grundstück stattdessen als Pferdewiese gedient habe. Gemäss dieser Rechtsprechung lässt vorliegend ebenfalls bereits der im Jahr 2011 erfolgte Erwerb der Parzelle ccc in der Absicht, -9-