4.2. Die Parteien stufen die Tätigkeit des Rekurrenten aufgrund des systematischen und planmässigen Vorgehens (gemeinsamer Kauf der Parzelle ccc mit drei Brüdern, Vereinigung der Parzellen ccc und fff, Bau eines Mehrfamilienhauses, Begründung von Stockwerkeigentum, Verkauf von Stockwerkeinheiten) sowie des engen Zusammenhangs mit dessen beruflichen Tätigkeit und unter Einsatz spezieller Fachkenntnisse (der Rekurrent war als Architekt an der Planung und Erstellung des Mehrfamilienhauses beteiligt) zu Recht als gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel ein.