Vorliegend sei der Erwerb der Parzelle ccc durch eine einfache Gesellschaft unter Beteiligung von Baufachleuten und mit der schon 2012 kommunizierten Absicht, die Parzellen ccc und fff zu vereinen und ein Mehrfamilienhaus zu erstellen, dessen Stockwerkeinheiten an Dritte verkauft würden, erfolgt. Den aargauischen Steuerbehörden sei somit bereits bei Einreichung der Steuererklärung 2011 klar gewesen, dass dieses Grundstück nicht zum privaten Gebrauch, sondern zum Zwecke der Überbauung und des Verkaufs im Rahmen einer einfachen Gesellschaft erworben worden sei.