Stattdessen hätten sich die Beteiligten mit dem Kauf der Nachbarparzelle ccc zu einem Bauprojekt entschieden, das den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung eindeutig übersteige, zumal damit die Aufnahme von Fremdkapital in Form einer Hypothek nötig geworden sei. Gemäss Lehre übe ein Mitglied eines als einfache Gesellschaft zu qualifizierenden Baukonsortiums eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft bzw. ihrer sämtlichen Mitglieder als solche zu beurteilen sei.