Der von der Vorinstanz geltend gemachte Schwebezustand habe mit dem Abschluss der Erbteilung im Jahre 2011 sein Ende gefunden, denn der Rahmen einer privaten Liegenschafts- und Erbschaftsverwaltung wäre nicht überstiegen worden, wenn die ererbte Liegenschaft ohne weitere bauliche Massnahmen an Dritte veräussert worden wäre. Stattdessen hätten sich die Beteiligten mit dem Kauf der Nachbarparzelle ccc zu einem Bauprojekt entschieden, das den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung eindeutig übersteige, zumal damit die Aufnahme von Fremdkapital in Form einer Hypothek nötig geworden sei.