habe. Die Parzelle ccc habe daher vom Erwerb an Geschäftsvermögen dargestellt, was einen Überführungstatbestand ausschliesse. Für Baufachleute sei klar, dass ein professionelles Mehrfamilienhausprojekt nicht erst mit dem Baubeginn der Neubaute, auch nicht mit dem Abbruch der vorbestehenden Altbauten, sondern mit der vorangehenden Planung beginne, in welcher definiert werde, was abgerissen werde und was stehen bleibe. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liege gewerbsmässiges Handeln vor, wenn eine Tätigkeit die schlichte Vermögensverwaltung übersteige.