4. 4.1. In der Vernehmlassung vom 22. Januar 2021 führt der Leiter Steuern der Gemeinde Q. das Folgende aus (S. 2): "Akteneinsicht hat die Steuerkommission hingegen in das im Jahr 2015 bei den Verkäufern durchgeführte Grundstückgewinnsteuerverfahren genommen und nach Hinweisen auf eine allfällige Anerkennung einer Ausgleichszahlung Ausschau gehalten. Ohne Erfolg. Die seinerzeitigen Verkäufer liessen nichts von einem um eine Ausgleichszahlung höheren Verkaufserlös verlauten."