2.6. Mit Verfügung vom 21. Juli 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. die Rekurrentin für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 221'351.00 bei einer Besitzesdauer von 5 Jahren und einem Steuersatz von 32 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 70'832.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 863'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 605'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 36'649.00 zu Grunde.