2. Gemäss Schenkungsvertrag (gemischte Schenkung) mit Begründung einer Nutzniessung vom 28.05.2013 hat der Stiefvater F. seiner Stieftochter H. das Grundstück GB Q. Nr. bbb, Parz. ccc übertragen. Die Beschenkte hatte dabei die Hypothekarschuld von CHF 284'000.00 zu übernehmen sowie ihrem Stiefvater und ihrer Mutter die lebenslänglich unentgeltliche Nutzniessung einzuräumen. […] II. Vereinbarungen [….] 5. Die Parteien stellen somit gemeinsam fest, dass die beiden Stieftöchter bzw. Töchter bis heute folgende Erbvorbezüge/Schenkungen erhalten haben: