6. Den Einspracheentscheid vom 26. November 2020 (Zustellung am 2. Dezember 2020) hat A. mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 11. Januar 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt die folgenden Rechtsbegehren: "1. In Gutheissung des Rekurses sei der Einspracheentscheid der Steuerkommission vom 26. November 2020 aufzuheben und der von der Re- -3-