1. Mit Kaufvertrag vom 12. Dezember 2019 verkaufte A. die Liegenschaft Q. Nr. aaa zum Preis von CHF 863'000.00 an C. und D. als Miteigentümer zu je ½. 2. Mit Verfügung vom 21. Juli 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 221'351.00 bei einer Besitzesdauer von 5 Jahren und einem Steuersatz von 32 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 70'832.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 863'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 605'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 36'649.00 zu Grunde.