1. In Gutheissung des Rekurses werden der Einspracheentscheid vom 26. Mai 2021 sowie die Veranlagungsverfügung vom 17. Dezember 2020 aufgehoben, und es wird festgestellt, dass das Recht zur Veranlagung für die Grundstückgewinnsteuer betreffend die im Jahr 2011 erfolgte Überführung des Miteigentumsanteils an der Parzelle fff vom Privat- ins Geschäftsvermögen verjährt ist. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'700.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter des Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung