7.2.2. Die Kostennote des Vertreters für die Bemühungen im Rekursverfahren beläuft sich auf CHF 22'227.60. Der Vertreter geht dabei von einem Streitwert von CHF 181'895.00 aus. 7.2.3. In Steuersachen ist praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache auszugehen, wobei der Streitwert bei Rechtsmittelverfahren nach dem streitigen Steuerbetrag bemessen wird (VGE vom 5. April 2022 [WBE.2021.289]). Der Streitwert hängt vom gestellten Begehren ab und entspricht der Steuerersparnis, die bei einer vollumfänglichen Gutheissung der Rekursanträge resultieren würde.