Dementsprechend stellte die Parzelle fff im Zeitpunkt des Erbgangs auch für den Rekurrenten und die übrigen Erben Privatvermögen dar. Wie bereits ausgeführt, wurde der Miteigentumsanteil des Rekurrenten an der Parzelle fff jedoch im Jahr 2011 von dessen Privat- ins Geschäftsvermögen überführt (E. 4.5. und 4.6.).