4.12. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Rekurrent hinsichtlich der Parzelle ccc seit deren Erwerb im Jahr 2011 als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler gilt. Aufgrund dieser Qualifikation stellt die Parzelle ccc seit dem Jahr 2011 Geschäftsvermögen des Rekurrenten dar." 4.4.2. Diese Ausführungen gelten – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Erwägungen – analog auch für die Parzelle fff. Der Rekurrent gilt daher grundsätzlich auch betreffend die Parzelle fff seit dem Erwerb der Parzelle ccc im Jahr 2011 als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler. 4.5. Im VGE vom 17. Dezember 2014 (WBE.2014.128) wird Folgendes ausgeführt: