Dies legt den Schluss nahe, dass der Rekurrent die Parzelle iii gekauft hat, um seinem Unternehmen Arbeit zu verschaffen und um die auf der Parzelle iii erstellten Reiheneinfamilienhäuser gewinnbringend zu verkaufen. Der Rekurrent ist somit beim Erwerb der Parzelle iii, beim Bau und auch den Verkäufen der Parzellen jjj und kkk systematisch und planmässig vorgegangen. Es kommt hinzu, dass er durch die Erstellung der Reiheneinfamilienhäuser eine wesentliche Wertvermehrung der Parzelle iii bzw. der parzellierten Grundstücke herbeigeführt hat.