Der Rekurrent hat in den Jahren 1992 bis 1994 auf dem Grundstück Grundbuch S. Nr. hhh, Plan mmm, Parzelle iii (im Folgenden: 'Parzelle iii') eine Überbauung mit fünf Reiheneinfamilienhäusern erstellt und die Parzelle iii anschliessend in die Parzellen jjj bis lll unterteilt (Grundbuchmeldung vom tt.mm. 1994). Die Parzellen jjj und kkk hat er bereits im Jahre 1994 verkauft. Dies legt den Schluss nahe, dass der Rekurrent die Parzelle iii gekauft hat, um seinem Unternehmen Arbeit zu verschaffen und um die auf der Parzelle iii erstellten Reiheneinfamilienhäuser gewinnbringend zu verkaufen.