Gemäss dieser Rechtsprechung lässt vorliegend ebenfalls bereits der im Jahr 2011 erfolgte Erwerb der Parzelle ccc in der Absicht, diese zu überbauen, auf gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel schliessen. Gleiches ergibt sich aus dem Urteil des Steuerrekursgerichts vom 20. Dezember 2012 (3-RV.2012.80), in welchem Folgendes ausgeführt wird: 'Die Handelstätigkeit eines gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers beginnt mit der ersten diesbezüglichen Handlung (Von Ah, Die Besteuerung des Liegenschaftenhandels und Ermittlung des Grundstückgewinns bei Geschäftsgrundstücken, in: Best of zsis, Steuerrecht 2007, Zürich/Basel/Genf 2007, S. 127 mit weiteren Hinweisen).