4.4.2. Vorliegend wiesen bereits der Kaufvertrag vom tt.mm. / tt.mm. 2011 sowie der partielle Erbteilungsvertrag vom tt.mm. 2011 auf eine beabsichtigte Vereinigung der Parzellen ccc und fff hin (vgl. Nachtrag zum vorstehenden Kaufvertrag, I. Vorbemerkungen). Zudem war am tt.mm. 2012 ein erstes Baugesuch für ein Mehrfamilienhaus mit sieben Eigentumswohnungen auf beiden Parzellen eingereicht worden, welches der Rekurrent für sich und die Gebrüder B. sowie als zuständiger Architekt unterzeichnet hatte. Dieses wurde am tt.mm. 2012 genehmigt.