-9- 4.3. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Überführung der Parzelle fff vom Privatvermögen in das Geschäftsvermögen des Rekurrenten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs der Nachbarparzelle ccc im Jahr 2011 oder erst mit der Begründung von Stockwerkeigentum und dem Verkauf von Stockwerkeinheiten im Jahr 2016 erfolgte. 4.4. 4.4.1. Hinsichtlich der Parzelle ccc gilt der Rekurrent seit deren Erwerb im Jahr 2011 als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler. Im SGE vom 20. Oktober 2022 (3-RV.2021.140) wird diesbezüglich Folgendes ausgeführt: