tt.mm. 2011 stattgefunden, denn dieser Zukauf sei aufgrund der vorangegangenen Abklärungen der verbesserten Bebauungsmöglichkeiten erfolgt und somit erst nach dem Entschluss, eine solche Überbauung zu realisieren. Nach aussen hin in Erscheinung getreten sei diese interne Willensbildung aber erst mit dem Kauf der Nachbarliegenschaft ccc am tt.mm. 2011, weshalb an diesem Datum die Überführung vom Privat- ins Geschäftsvermögen stattgefunden habe (vgl. Rekurs). 4. 4.1. 4.1.1. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen (§ 27 Abs. 2 Satz 3 StG).