Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 9. A. liess eine Replik erstatten. 10. 10.1. Das Spezialverwaltungsgericht teilte den Parteien mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 Folgendes mit: